Neues Meldewesen ab 1.1.2019
2019 werden die Gebietskrankenkassen das Meldewesen komplett umstellen. Sollten Sie Anmeldungen für Ihre Dienstnehmer selbst erstellen, ist folgendes zu beachten:
Ab 1.1.2019 gibt es nur mehr die sogenannte „reduzierte Anmeldung". Dafür wird benötigt:
- die Beitragskontonummer des Dienstgebers
- Name des/der Beschäftigten
- die Versicherungsnummer laut E-Card (falls vorhanden)
- der Beginn der Beschäftigung
- der Versicherungsumfang (vollversichert oder geringfügig)
- der Beschäftigungsbereich (Arbeiter, Angestellter oder Lehrling)
- der Beginn der betrieblichen Vorsorge
Das bedeutet, dass auf der Anmeldung die Adresse des Dienstnehmers, die Lohnhöhe, die Berufsbezeichnung und die Beschäftigungszeit wegfallen. Diese Daten werden der Krankenkasse erst am Ende des Monats mit dem neu geschaffenen „monatlichen Beitragsgrundlagennachweis" mitgeteilt.
Wenn Sie einen ausländischen Dienstnehmer beschäftigen, der noch nie in Österreich gearbeitet hat und deshalb keine österreichische Versicherungsnummer bzw. E-Card hat können wir im Zuge der Anmeldung eine Versicherungsnummernanforderung an die GKK stellen, benötigen dazu aber dringend die Heimatadresse des Dienstnehmers. Bitte kopieren Sie sich dazu geeignete Dokumente wie z.B. den Personalausweis.
Unverändert bleibt, dass die Anmeldung vor Arbeitsbeginn erstattet werden muss. Sollten wir nicht erreichbar sein, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- ELDA Online: Auf der Homepage von ELDA (www.elda.at) können Sie unter Services die neue „reduzierte Anmeldung" selbst erstellen.
- ELDA App: Ab 1.1.2019 können Sie sich über den App Store die neue ELDA App downloaden. Achtung: für eine „reduzierte Anmeldung Vollversicherter" benötigen Sie eine Handysignatur.
- Vor-Ort-Anmeldung: Nur wenn keine andere Möglichkeit besteht, können Sie eine Vor-Ort-Anmeldung über Fax (05 7807 61) oder telefonisch (05 7807 60) durchführen. Für die Vor-Ort-Anmeldung mittels Fax müssen Sie unbedingt das neue Faxformular verwenden, da das bisherige Formular von der Krankenkasse nicht verarbeitet wird. Achtung: nach einer Vor-Ort-Anmeldung muss innerhalb von 7 Tagen noch eine elektronische Anmeldung übermittelt werden.