Wisbauer & Breidenbach :: Steuerberater in Mayrhofen im Zillertal

Die richtige Rechnung

Damit Betriebsausgaben und der Vorsteuerabzug von der Finanzverwaltung anerkannt wird, müssen die Rechnungen folgende Merkmale aufweisen:


Bei Kleinbetragsrechnungen (bis 400 € Rechnungssumme) genügen folgende Angaben: